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   VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1762/91   

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https://dejure.org/1992,4831
VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1762/91 (https://dejure.org/1992,4831)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.1992 - 1 S 1762/91 (https://dejure.org/1992,4831)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 1992 - 1 S 1762/91 (https://dejure.org/1992,4831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Auskunftspflicht des Landrates gegenüber dem Kreisrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1992, 838
  • BWGZ 1992, 472
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1988 - 1 S 2460/87

    Gemeinderatssitzung; Informationsrecht; Minderheitenrecht; Zulässigkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1762/91
    Eine weitere Begrenzung erfährt das Fragerecht nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 6.6.1988, DÖV 1989, 31) dadurch, daß es nach Form und Inhalt auf Fragen - gegebenenfalls mit der erforderlichen Begründung - beschränkt ist.
  • VG Freiburg, 09.01.2019 - 4 K 1245/18

    Anspruch der von Gemeinderäten gebildeten Fraktionsgemeinschaft auf Unterrichtung

    Einer Abgrenzung zur Auskunft gemäß § 24 Abs. 4 GemO (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.1992 - 1 S 1762/91 -, BWGZ 1992, 472 = DÖV 1992, 838 = juris, sowie OVG Sachsen, Urt. v. 07.07.2015 - 4 A 12/14 - NVwZ-RR 2016, 193) bedarf es insoweit nicht, weil zulässigerweise von Gemeinderäten gebildeten Fraktionsgemeinschaften - wie Fraktionen - unabhängig von der Einhaltung des Quorums von einem Sechstel der der Gemeinderäte jedenfalls dann ein Recht auf Unterrichtung über Gemeindeangelegenheiten gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GemO zusteht, wenn die Geschäftsordnung des Gemeinderats bzw. ihre allgemeine Handhabung dies vorsieht.
  • OVG Sachsen, 06.07.2021 - 4 A 691/20

    Auskunftsrecht des Gemeinderats; Umsetzung eines Gemeinderatsbeschlusses;

    Ob die Beantwortung einer Anfrage zu einem überdurchschnittlich hohen Arbeitsaufwand führt, ist für das Vorliegen einer einzelnen Angelegenheit hingegen unerheblich (ebenso OVG LSA, Urt. v. 10. Dezember 1998 - A 2 S 502/96 -, juris Rn. 77; a. A. VGH BW, Urt. v. 30. März - 1 S 1762/91 -, juris Rn. 28).

    Der Gemeinderat muss den Gegenstand seiner Anfrage entsprechend dieser Anforderungen konkretisieren (SächsOVG, Urt. v. 7. Juli - 4 A 12/14 -, juris Rn. 24; vgl. auch VGH BW, Urt. v. 30. März 1992 - 1 S 1762/91 -, juris Rn. 26); andernfalls kann der Bürgermeister die Beantwortung ablehnen, ohne dem Gemeinderat vorher die Möglichkeit zur Änderung der Anfrage einräumen zu müssen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 10. Dezember 1998 - A 2 S 502/96 -, juris Rn. 78).

    Maßgebend dafür, ob eine einzelne Angelegenheit gegeben ist, ist die Sicht eines objektiven Dritten (ebenso im Hinblick auf die wortgleiche Regelung im damaligen sachsen-anhaltinischen Kommunalrecht: OVG LSA, Urt. v. 10. Dezember 1998 - A 2 S 502/96 -, juris Rn. 77; a. A. VGH BW, Urt. v. 30. März 1992 - 1 S 1762/91 -, juris Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 1 S 786/00

    Kontrollrecht des Gemeinderates hinsichtlich Nebentätigkeitserklärung des

    "Einzelne" sind nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur bestimmte Angelegenheiten, also solche, die sich auf einen konkreten Lebenssachverhalt beziehen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.03.1992 - 1 S 1762/91 -, DÖV 1992, 838 ff.).

    Eine weitere Grenze ergibt sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen; unzulässig sind deshalb rechtsmissbräuchliche Fragen, Scheinfragen ohne jeglichen realen Hintergrund, aber auch Fragen "ins Blaue hinein", die allein auf eine allgemeine Ausforschung gerichtet sind (vgl. Senatsurteil vom 30.03.1992, a.a.O.; OVG Brandenburg, Urteil vom 24.02.1998, LKV 1999, 34 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2009 - 4 O 127/09

    Zum Fragerecht und Auskunftsanspruch eines Mitglieds des Gemeinderates gegenüber

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 30.03.1992 - 1 S 1762/91 -, DÖV 1992, 838 [838]) für das dortige Kommunalrecht aus der Funktion des Fragerechts Einschränkungen für dessen Ausübung gewonnen hat, findet das Ergebnis im Kommunalrecht von Sachsen-Anhalt keine hinreichende Stütze (so schon OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10.12.1998 - A 2 S 502/96 -, zit. nach JURIS; a. A. offenbar: Wiegand/Grimberg, GO LSA, § 44 Rdnr. 12 [S. 236]).
  • VG Freiburg, 11.11.2021 - 4 K 1858/21

    Umfang des Auskunftsrechts nach

    Unzulässig ist deshalb eine Frage "ins Blaue hinein", die allein auf eine allgemeine Ausforschung gerichtet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.1992 - 1 S 1762/91 -, BWVPr 1992, 206 = juris Rn. 26; Urteil vom 22.02.2001 - 1 S 786/00 - VBlBW 2002, 196 = juris Rn. 20; Urteil vom 12.03.2001 - 1 S 785/00 -, VBlBW 2001, 361 = juris Rn. 42).

    Je höher das Auskunftsinteresse nach dem Gegenstand der Anfrage objektiv zu bewerten ist, desto weiter reicht die Auskunftspflicht des Bürgermeisters bzw. seiner Verwaltung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.1992 - 1 S 1762/91 -, a.a.O. = juris Rn. 29).

    Schon den über das Anfragerecht hinausgehende, da nicht auf einzelne Angelegenheiten beschränkte Unterrichtungsanspruch nach § 24 Abs. 3 Satz 1 GemO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.1992 - 1 S 1762/91 -, a.a.O. = juris Rn. 27) kann nur eine Fraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte geltend machen.

  • VG Regensburg, 24.10.1994 - RO 3 K 93.1899

    Abfallrechtliche Genehmigung zur Sanierung einer kreiseigenen Mülldeponie;

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  • VG Magdeburg, 09.11.2015 - 9 B 745/15

    Gemeinderatsmitglied; Auskunftsrecht; Antwortpflicht des Bürgermeisters

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 30.03.1992 - 1 S 1762/91 -, DÖV 1992, 838 [838]) für das dortige Kommunalrecht aus der Funktion des Fragerechts Einschränkungen für dessen Ausübung gewonnen hat, findet das Ergebnis im Kommunalrecht von Sachsen-Anhalt keine hinreichende Stütze (so schon OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10.12.1998 - A 2 S 502/96 -, zit. nach JURIS; a. A. offenbar: Wiegand/Grimberg, GO LSA, § 44 Rn. 12 [S. 236]).
  • VG Gießen, 18.10.2002 - 8 E 556/02

    Fragerecht einer Fraktion; Kontrollbefugnis der Stadtverordnetenversammlung

    Auf die Beantwortung derartiger theoretischer Fragen besteht jedoch kein Anspruch (vgl. VGH Bad.-Württ., DÖV 1992, 838).
  • OVG Brandenburg, 23.02.1998 - 1 B 138/97

    Darlegung der besonderen Eilbedürftigkeit bei einer einstweiligen Anordnung;

    Die Grenze ergibt sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen; unzulässig sind deshalb rechtsmißbräuchliche Fragen, Scheinfragen ohne jeglichen realen Hintergrund, aber auch Fragen "ins Blaue hinein", die allein auf eine allgemeine Ausforschung gerichtet sind (vgl. Muth, Potsdamer Kommentar zur Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, 1995, § 36 Anm. 2; ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.1992 - 1 S 1762/91 -, DÖV 1992, S. 838, 839, und Urteil vom 06.06.1988 - 1 S 2460/87 -, NVwZ-RR 1989, S. 91, 93).
  • VG Gießen, 20.03.2014 - 8 K 2648/13

    Fragen kostet Gemeindevertreter nichts - auch keine Begründung

    Die hiervon ausgehende Rechtsprechung (vgl. VGH Bad-Württ., U. v. 12.03.2001 - S 785/00 -, ESVGH 51, 158, 160; U. v. 30.03.1992 - 1 S 1762/91 -, DÖV 1992, 838/839) ist auf das hessische Landesrecht nicht übertragbar.
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